DWG · Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle"
DWG Art. 61Ausschluss der Fachaufsicht
Abschnitt 4 Aufsicht
Die Deutsche Welle unterliegt keiner staatlichen Fachaufsicht.
DWG · Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle"
Abschnitt 4 Aufsicht
Die Deutsche Welle unterliegt keiner staatlichen Fachaufsicht.