DWG · Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle"
DWG Art. 30Kostenerstattung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Die Mitglieder der Gremien haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung sowie Reisekostenvergütung, Tagegelder und Übernachtungsgelder. Das Nähere regelt die Satzung.