DRiG · Deutsches Richtergesetz
DRiG Art. 25Grundsatz
Abschnitt 4 Unabhängigkeit des Richters
Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
DRiG · Deutsches Richtergesetz
Abschnitt 4 Unabhängigkeit des Richters
Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.