DHRV · Verordnung über das Deutsche Hämophilieregister
DHRV Art. 19Vertretung gegenüber Dritten
Abschnitt 3 Geschäftsstelle
Die Vertretung des Registers gegenüber Dritten wird durch das Paul-Ehrlich-Institut, vertreten durch die Geschäftsstelle nach § 18, wahrgenommen.