DEFG · Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"
DEFG Art. 11Auflösung des Fonds
Mit Ablauf des Jahres 2019 wird der Fonds aufgelöst. Die Verbindlichkeiten und das Vermögen des Fonds gehen auf den Bund über.
DEFG · Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"
Mit Ablauf des Jahres 2019 wird der Fonds aufgelöst. Die Verbindlichkeiten und das Vermögen des Fonds gehen auf den Bund über.