DEFG · Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"
DEFG Art. 1Errichtung des Fonds
Es wird ein Fonds "Deutsche Einheit" als Sondervermögen des Bundes errichtet.
DEFG · Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"
Es wird ein Fonds "Deutsche Einheit" als Sondervermögen des Bundes errichtet.