DBATURNV · Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung zur Anwendung der Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommen DBATURNV Art. 3Anwendung Van krachtOfficiële tekst Diese Verordnung ist auf Steuern anzuwenden, die für Zeiträume ab dem 1. Januar 2019 erhoben werden. ← Vorige · Art. 2 Inhoud Art. 4 · Volgende →