DE · BwHFV
Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Inhoud
- Kapitel 1 Allgemeines
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bei gesundheitlichen Schädigungen als Folge von Wehrdienstbeschädigungen
- Art. 3 Verzicht auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
- Art. 4 Sachleistungsprinzip
- Kapitel 2 Leistungen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung
- Art. 5 Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Art. 6 Medizinische Vorsorgeleistungen
- Art. 7 Ambulante allgemeinmedizinische Untersuchungen und Behandlungen
- Art. 8 Ambulante fachärztliche Untersuchungen und Behandlungen
- Art. 9 Ambulante zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen
- Art. 10 Krankenhausbehandlung
- Art. 11 Palliativversorgung
- Art. 12 Organspenden und andere Spenden
- Art. 13 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
- Art. 14 Heilmittel
- Art. 15 Arzneimittel und Medizinprodukte, einschließlich digitaler Gesundheitsanwendungen
- Art. 16 Hilfsmittel
- Art. 17 Sehhilfen
- Art. 18 Eigentum an Hilfsmitteln
- Art. 19 Häusliche Krankenpflege
- Art. 19a Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
- Art. 20 Familien- und Haushaltshilfe
- Art. 21 Soziotherapie
- Art. 22 Behandlung während eines dienstlich angeordneten Aufenthaltes im Ausland
- Art. 23 Behandlung während eines privaten Aufenthaltes im Ausland
- Art. 24 Krankentransporte, Reiseauslagen
- Art. 25 Reiseauslagen bei Aufenthalt außerhalb des Dienstortes und der berücksichtigungsfähigen Wohnung
- Art. 26 Verpflegungsgeld bei stationären Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Vorsorgeleistungen sowie bei Unterbringung in einem Pflegeheim
- Art. 27 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Art. 28 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- Art. 29 Künstliche Befruchtung
- Art. 30 Behandlung in Notfällen
- Kapitel 3 Schlussvorschriften
- Art. 31 Verwaltungsvorschriften
- Art. 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten