DE · BWFSPrV
Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Abschlüsse
- Art. 2 Zugangsvoraussetzungen
- Art. 3 Bestandteile, Zeitpunkt und Organisation der Prüfung
- Art. 4 Prüfungsausschuss
- Art. 5 Unterausschüsse
- Abschnitt 2 Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
- Art. 6 Anmeldung zur Prüfung
- Art. 7 Anmeldefrist
- Art. 8 Zulassung zur Prüfung
- Art. 9 Prüfungsliste
- Art. 10 Vornoten
- Abschnitt 3 Schriftliche Abschlussprüfung
- Art. 11 Schriftliche Abschlussprüfung
- Art. 12 Vorschlag für die Aufgaben der schriftlichen Abschlussprüfung
- Art. 13 Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung
- Abschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung
- Art. 14 Mündliche Abschlussprüfung
- Art. 15 Vorbereitung der mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 16 Aufgaben der mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 17 Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung
- Art. 18 Zuhörerinnen und Zuhörer der mündlichen Abschlussprüfung
- Abschnitt 5 Prüfungsergebnis
- Art. 19 Festsetzung der Endnoten
- Art. 20 Gesamtergebnis und Bestehen der Prüfung
- Art. 21 Abschlusszeugnis
- Abschnitt 6 Allgemeine Vorschriften für die Abschlussprüfung
- Art. 22 Rücktritt oder Versäumnis
- Art. 23 Täuschung, Ordnungsverstoß
- Art. 24 Belehrung
- Art. 25 Wiederholung der Prüfung
- Art. 26 Prüfungsprotokolle
- Art. 27 Rechtsbehelfe
- Art. 28 Prüfungsakte