DE · BWahlGV
Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Inhoud
- Erster Abschnitt Amtliche Zulassung und Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten
- Art. 1 Zulassungspflicht
- Art. 2 Erteilung der Bauartzulassung
- Art. 3 Rücknahme, Erlöschen und Widerruf der Bauartzulassung
- Art. 4 Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten
- Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten
- Art. 5 Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
- Art. 6 Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden
- Art. 7 Überprüfung der Wahlgeräte und Einweisung der Wahlvorsteher
- Art. 8 Ausstattung des Wahlvorstandes
- Art. 9 Wahlzelle
- Art. 10 Eröffnung der Wahlhandlung
- Art. 11 Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
- Art. 12 Schluß der Wahlhandlung
- Art. 13 Zählung der Wähler
- Art. 14 Zählung der Stimmen
- Art. 15 Wahlniederschrift
- Art. 16 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und der Wahlgeräte
- Art. 17 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- Art. 18 Übergangsbestimmung
- Art. 19
- Art. 20 Inkrafttreten