BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO Art. 147Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Zweiter Unterabschnitt Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.