BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO Art. 144Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof
Erster Unterabschnitt Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder dem obersten Landesgericht wahrgenommen, bei dem der Anwaltsgerichtshof errichtet ist.