BLG Art. 74
Dritter Teil Manöver und andere Übungen
Leistungspflichtig ist, wer die tatsächliche Gewalt über die angeforderte Sache ausübt.
Dritter Teil Manöver und andere Übungen
Leistungspflichtig ist, wer die tatsächliche Gewalt über die angeforderte Sache ausübt.