BLES · Satzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BLES Art. 1Aufbau der Anstalt
Erster Abschnitt Aufbau und Geschäftsführung
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) gliedert sich in Abteilungen, Gruppen und Referate. Die sich hiernach ergebende Aufbauorganisation wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bundesministerium) durch Erlaß festgelegt.