BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO Art. 26Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
Kapitel 26 Grenzgewässer Oder,
1.
Das Befahren der Lausitzer Neiße ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb.
2.
Das Befahren der Westoder von km 0,00 bis km 2,70 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.