BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO Art. 26Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
Kapitel 26 Grenzgewässer Oder,
1.
Ein Fahrzeug darf auf der Oder und Westoder eine Länge von 82,00 m und eine Breite von 11,45 m nicht überschreiten. 2.
Ein Verband darf auf den nachfolgend aufgeführten Strecken folgende Abmessungen in Verbindung mit den Fahrrinnentiefen nicht überschreiten:
Binnenschifffahrtstraße
Länge m
Breite m
Fahrrinnentiefe m
2.1
Oder
2.1.1
Talfahrt
2.1.1.1
km 542,40 bis km 704,10
Verband
125,00
11,45
94,00
18,00
gilt nur bei bekannt gemachter Fahrrinnentiefe von > 1,60
2.1.1.2
km 542,40 bis km 617,60
unbeladener Schubverband
125,00
22,90
gilt nur bei bekannt gemachter Fahrrinnentiefe von > 1,60
2.1.1.3
km 617,60 bis km 667,20
a) Verband
137,00
11,45
}
gilt nur bei bekannt gemachter Fahrrinnentiefe von > 1,80
125,00
18,00
b) unbeladener Schubverband
125,00
22,90
2.1.1.4
km 667,20 bis km 704,10
a) Verband
137,00
18,00
}
gilt nur bei bekannt gemachter Fahrrinnentiefe von > 1,80
156,00
11,45
b) unbeladener Schubverband
125,00
22,90
2.1.2
Bergfahrt
2.1.2.1
km 704,10 bis km 542,40
Verband
125,00
11,45
137,00
11,45
}
gilt nur bei bekannt gemachter Fahrrinnentiefe von > 1,50
156,00
9,50
2.1.2.2
km 704,10 bis km 667,20
a) Verband
125,00
18,00
137,00
11,45
156,00
11,45
gilt nur bei bekannt gemachter Fahrrinnentiefe von > 1,70
b) unbeladener Schubverband
125,00
22,90
2.1.2.3
km 667,20 bis km 617,60
a) Verband
156,00
11,45
gilt nur bei bekannt gemachter Fahrrinnentiefe von > 1,80
b) unbeladener Schubverband
125,00
22,90
gilt nur bei bekannt gemachter Fahrrinnentiefe von > 1,50
2.1.2.4
km 617,60 bis km 542,40
Verband
156,00
11,45
gilt nur bei bekannt gemachter Fahrrinnentiefe von > 1,80
2.2
Westoder
km 2,70 bis km 17,10
Verband
156,00
11,45
125,00
18,00.
3.
Als Verband im Sinne der Nummer 2 gelten nur ein Schubverband und gekuppelte Fahrzeuge.
4.
Die Fahrrinnentiefe richtet sich nach dem Wasserstand. Die geringste Fahrrinnentiefe wird von der zuständigen Behörde täglich bekannt gemacht. Bei der Wahl der Abladetiefe sind die bekannt gemachte Fahrrinnentiefe sowie die aktuelle Wasserstandsentwicklung zu berücksichtigen.