DE · 42. BImSchV
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
- Art. 3 Allgemeine Anforderungen
- Abschnitt 3 Anforderungen an den Betrieb von Verdunstungs- kühlanlagen und Nassabscheidern
- Art. 4 Ermittlung des Referenzwertes, betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
- Art. 5 Maßnahmen bei einem Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl
- Art. 6 Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
- Abschnitt 4 Anforderungen an den Betrieb von Kühltürmen
- Art. 7 Betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Kühltürmen
- Art. 8 Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Kühltürmen
- Abschnitt 5 Anforderungen bei Überschreitung der Maßnahmen- werte oder bei Störung des Betriebs
- Art. 9 Maßnahmen bei einer Überschreitung der Maßnahmenwerte
- Art. 10 Informationspflichten
- Art. 11 Störungen des Betriebs
- Abschnitt 6 Anforderungen an die Überwachung
- Art. 12 Betriebstagebuch
- Art. 13 Anzeigepflichten
- Art. 14 Überprüfung der Anlagen
- Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften
- Art. 15 Zulassung von Ausnahmen
- Art. 16 Weitergehende Anforderungen
- Art. 17 Informationsformate und Übermittlungswege
- Abschnitt 8 Schlussvorschriften
- Art. 18 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
- Art. 19 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 20 Inkrafttreten