39. BImSchV · Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
39. BImSchV Art. 10Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
Teil 2 Immissionswerte
Um schädliche Auswirkungen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[ a ]pyren als Marker für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern, werden folgende ab dem 1. Januar 2013 einzuhaltende Zielwerte als Gesamtgehalt in der PM 10 -Fraktion über ein Kalenderjahr gemittelt festgesetzt: Schadstoff
Zielwert in Nanogramm pro Kubikmeter
Arsen
6
Kadmium
5
Nickel
20
Benzo[ a ]pyren
1