BewÄndG · Gesetz über die Anwendung und Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften
BewÄndG Art. 5
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
BewÄndG · Gesetz über die Anwendung und Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.