DE · BetonFBAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin
Inhoud
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- Art. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Ausbildungsplan
- Art. 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- Art. 7 Ziel und Zeitpunkt
- Art. 8 Inhalt
- Art. 9 Prüfungsbereiche
- Art. 10 Prüfungsbereich Herstellen von Schalungen und Bewehrungen
- Art. 11 Prüfungsbereich Herstellen und Prüfen von Beton
- Abschnitt 3 Abschlussprüfung
- Art. 12 Ziel und Zeitpunkt
- Art. 13 Inhalt
- Art. 14 Prüfungsbereiche
- Art. 15 Prüfungsbereich Betonfertigteilherstellung
- Art. 16 Prüfungsbereich Betontechnologie und Oberflächengestaltung
- Art. 17 Prüfungsbereich Betonfertigteile
- Art. 18 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 19 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- Art. 20 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Art. 21 Inkrafttreten