DE · BeschussV
Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz
Inhoud
- Abschnitt 1 Beschussprüfung von Schusswaffen und Böllern
- Art. 1 Prüfverfahren
- Art. 2 Prüfung von Schwarzpulverwaffen und Böllern
- Art. 3 Mindestzustand des Prüfgegenstandes
- Art. 4 Zurückweisung vom Beschuss
- Art. 5 Instandsetzungsbeschuss
- Art. 6 Wiederholungsbeschuss und freiwillige Beschussprüfung
- Abschnitt 2 Verfahren der Beschussprüfung
- Art. 7 Antragsverfahren
- Art. 8 Überlassung von Prüfhilfsmitteln
- Art. 9 Aufbringen der Prüfzeichen
- Art. 10 Bescheinigung über das Beschussverfahren
- Abschnitt 3 Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- Art. 11 Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- Art. 12 Modellbezeichnung bei Bauartzulassungen
- Art. 13 Inverkehrbringen von Schussapparaten aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist
- Art. 14 Beschaffenheit pyrotechnischer Munition
- Art. 15 Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte
- Art. 16 Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten
- Art. 17 Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten
- Abschnitt 4 Verfahren bei der Bauartzulassung
- Art. 18 Antragsverfahren
- Art. 19 Zuständigkeit und Zulassungsbescheid
- Art. 20 Zulassungszeichen
- Art. 21 Bekanntmachungen
- Abschnitt 4a Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- Art. 21a Prüfverfahren und Kennzeichnung der geprüften Schusswaffen
- Art. 21b Maßnahmen zur Verhinderung des Zerlegens
- Art. 21c Bescheinigung über die Unbrauchbarmachung
- Abschnitt 5 Periodische Fabrikationskontrolle, Einzelfallprüfung, Wiederholungsprüfung
- Art. 22 Periodische Fabrikationskontrollen für Schussapparate und Einsteckläufe
- Art. 23 Überprüfung im Einzelfall
- Art. 24 Wiederholungsprüfung betriebener Schussapparate
- Art. 25 Prüfzeichen bei Wiederholungsprüfungen
- Abschnitt 6 Festlegung der Maße und Energiewerte für Feuerwaffen (Maßtafeln), Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition
- Art. 26 Zulässige und nicht zulässige Munition
- Art. 27 Abweichungen von den Maßtafeln
- Abschnitt 7 Zulassung von Munition
- Art. 28 Begriffsbestimmungen
- Art. 29 Zulassung und Prüfung von Patronen- und Kartuschenmunition
- Art. 30 Antragsverfahren
- Art. 31 Prüfmethoden
- Art. 32 Form der Zulassung
- Art. 33 Fabrikationskontrolle
- Art. 34 Behördliche Kontrollen
- Art. 35 Überprüfung im Einzelfall
- Art. 36 Bekanntmachung
- Art. 37 Ausnahmen
- Abschnitt 8 Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Munition
- Art. 38 Verpackung von Munition
- Art. 39 Kennzeichnung der Verpackungen und Munition
- Art. 40 Lagerung von Munition
- Abschnitt 9 Beschussrat
- Art. 41 Beschussrat
- Abschnitt 10 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
- Art. 42 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten