BerVersV Art. 24Anwendung der Formulare
Kapitel 4 Ausfüllen der Formulare und Einreichung
(1) Bei der Verwendung der Formulare sind die sich aus Anlage 2 Abschnitt A und B ergebenden Anmerkungen und Abkürzungen zu beachten.
(2) Bei der Erstellung der Formulare ist Anlage 2 Abschnitt C zu beachten.