BerlinFG 1990 · Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft
BerlinFG 1990 Art. 18Anwendung der §§ 16 und 17 durch Arbeitnehmer
Art II Vergünstigungen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag
Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen wird, und liegen die Voraussetzungen des § 46 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht vor, so kann die Veranlagung zur Anwendung der Vorschriften der §§ 16 und 17 beantragt werden; § 46 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a und Abs. 3 und 5 des Einkommensteuergesetzes ist sinngemäß anzuwenden.