BEMFV · Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
BEMFV Art. 1Zweck und Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt das Nachweisverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.