DE · BehAppbAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer und zur Behälter- und Apparatebauerin
Inhoud
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- Art. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Gesellenprüfung
- Art. 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte
- Art. 7 Inhalt von Teil 1
- Art. 8 Prüfungsbereich Rohrleitungsbau
- Art. 9 Inhalt von Teil 2
- Art. 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 11 Prüfungsbereich Behälterbau
- Art. 12 Prüfungsbereich Anlagentechnik
- Art. 13 Prüfungsbereich Instandhaltung
- Art. 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- Art. 16 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Art. 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten