BeglV · Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden
BeglV Art. 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2003 in Kraft.
BeglV · Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2003 in Kraft.