6. DV-BEG · Sechste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
6. DV-BEG Art. 1
Als Konzentrationslager im Sinne des § 31 Abs. 2 BEG sind die in der Anlage aufgeführten Haftstätten anzusehen.
6. DV-BEG · Sechste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Als Konzentrationslager im Sinne des § 31 Abs. 2 BEG sind die in der Anlage aufgeführten Haftstätten anzusehen.