BEG · Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
BEG Art. 177
Zweiter Titel Gemeinsame Verfahrensvorschriften
Vergleiche sind zulässig.
BEG · Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Zweiter Titel Gemeinsame Verfahrensvorschriften
Vergleiche sind zulässig.