BEG · Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
BEG Art. 16
Erster Titel Schaden an Leben
Als Entschädigung werden geleistet 1.
Rente,
2.
Abfindung im Falle der Wiederverheiratung,
3.
Kapitalentschädigung.
BEG · Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Erster Titel Schaden an Leben
Als Entschädigung werden geleistet 1.
Rente,
2.
Abfindung im Falle der Wiederverheiratung,
3.
Kapitalentschädigung.