BEG · Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
BEG Art. 12
Erster Titel Anspruch auf Entschädigung
Renten werden frühestens vom 1. November 1953 an in monatlich vorauszahlbaren Beträgen gezahlt.
BEG · Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Erster Titel Anspruch auf Entschädigung
Renten werden frühestens vom 1. November 1953 an in monatlich vorauszahlbaren Beträgen gezahlt.