Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

BBRWidVertrAnO · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

BBRWidVertrAnO Art. 1Zuständigkeit im Widerspruchsverfahren

Van krachtOfficiële tekst

Dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wird die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden widerruflich übertragen, soweit dieses die Maßnahme getroffen oder abgelehnt hat. Soweit die Präsidentin oder der Präsident des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung selbst betroffen ist, erlässt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Widerspruchsbescheid. Richtet sich der Widerspruchsbescheid gegen eine dienstliche Beurteilung, entscheidet das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung nur dann, soweit ihm die Befugnis zur Ernennung und Entlassung übertragen worden ist.