BauGB Art. 78Verfahrens- und Sachkosten
Erster Abschnitt Umlegung
Die Gemeinde trägt die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge nach § 64 Absatz 3 gedeckten Sachkosten.
Erster Abschnitt Umlegung
Die Gemeinde trägt die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge nach § 64 Absatz 3 gedeckten Sachkosten.