BauGB Art. 245bÜberleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich
Erster Teil Überleitungsvorschriften
(1) (weggefallen)
(2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.
Erster Teil Überleitungsvorschriften
(1) (weggefallen)
(2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.