BBankG · Gesetz über die Deutsche Bundesbank
BBankG Art. 28
Sechster Abschnitt Jahresabschluss, Kostenrechnung, Gewinnverteilung
(weggefallen)
BBankG · Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Sechster Abschnitt Jahresabschluss, Kostenrechnung, Gewinnverteilung
(weggefallen)