BauStiftG · Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
BauStiftG Art. 5Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind 1.
der Vorstand,
2.
der Stiftungsrat,
3.
der Beirat.
BauStiftG · Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
Organe der Stiftung sind 1.
der Vorstand,
2.
der Stiftungsrat,
3.
der Beirat.