DE · BauNVO
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Inhoud
- Erster Abschnitt Art der baulichen Nutzung
- Art. 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
- Art. 2 Kleinsiedlungsgebiete
- Art. 3 Reine Wohngebiete
- Art. 4 Allgemeine Wohngebiete
- Art. 4a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
- Art. 5 Dorfgebiete
- Art. 5a Dörfliche Wohngebiete
- Art. 6 Mischgebiete
- Art. 6a Urbane Gebiete
- Art. 7 Kerngebiete
- Art. 8 Gewerbegebiete
- Art. 9 Industriegebiete
- Art. 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen
- Art. 11 Sonstige Sondergebiete
- Art. 12 Stellplätze und Garagen
- Art. 13 Gebäude und Räume für freie Berufe
- Art. 13a Ferienwohnungen
- Art. 14 Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- Art. 15 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
- Zweiter Abschnitt Maß der baulichen Nutzung
- Art. 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
- Art. 17 Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
- Art. 18 Höhe baulicher Anlagen
- Art. 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
- Art. 20 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche
- Art. 21 Baumassenzahl, Baumasse
- Art. 21a Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
- Dritter Abschnitt Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
- Art. 22 Bauweise
- Art. 23 Überbaubare Grundstücksfläche
- Fünfter Abschnitt Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Art. 25 Fortführung eingeleiteter Verfahren
- Art. 25a Überleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung
- Art. 25b Überleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung
- Art. 25c Überleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung
- Art. 25d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
- Art. 25e Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
- Art. 25f Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
- Art. 25g Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Art. 26a Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands