BArchBV · Verordnung über die Benutzung von Archivgut beim Bundesarchiv
BArchBV Art. 7Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
BArchBV · Verordnung über die Benutzung von Archivgut beim Bundesarchiv
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.