DE · AnerkV
Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Zuständige Behörde
- Art. 3 Antrag
- Art. 4 Anerkennung als notifizierte Stelle
- Art. 5 Allgemeine Anforderungen an die notifizierte Stelle
- Art. 6 Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
- Art. 7 Verpflichtungen der notifizierten Stelle
- Art. 8 Meldepflichten der notifizierten Stelle
- Art. 9 Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
- Abschnitt 2 Funkanlagen
- Art. 10 Befugnis der notifizierten Stelle
- Art. 11 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
- Abschnitt 3 Elektromagnetische Verträglichkeit
- Art. 12 Befugnis der notifizierten Stelle
- Art. 13 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- Art. 14 Widerruf der erteilten Befugnis
- Art. 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten