DE · BAföG
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Inhoud
- Art. 1 Grundsatz
- Abschnitt I Förderungsfähige Ausbildung
- Art. 2 Ausbildungsstätten
- Art. 3 Fernunterricht
- Art. 4 Ausbildung im Inland
- Art. 5 Ausbildung im Ausland
- Art. 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
- Art. 6 Förderung der Deutschen im Ausland
- Art. 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung
- Abschnitt II Persönliche Voraussetzungen
- Art. 8 Staatsangehörigkeit
- Art. 9 Eignung
- Art. 10 Alter
- Abschnitt III Leistungen
- Art. 11 Umfang der Ausbildungsförderung
- Art. 12 Bedarf für Schüler
- Art. 13 Bedarf für Studierende
- Art. 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
- Art. 14 Bedarf für Praktikanten
- Art. 14a Zusatzleistungen in Härtefällen
- Art. 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
- Art. 15 Förderungsdauer
- Art. 15a Förderungshöchstdauer, Verordnungsermächtigung
- Art. 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
- Art. 16 Förderungsdauer im Ausland
- Art. 17 Förderungsarten
- Art. 18 Darlehensbedingungen
- Art. 18a Einkommensabhängige Rückzahlung
- Art. 18b Teilerlass des Darlehens
- Art. 18c Bankdarlehen
- Art. 18d Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Art. 19 Aufrechnung
- Art. 20 Rückzahlungspflicht
- Abschnitt IV Einkommensanrechnung
- Art. 21 Einkommensbegriff
- Art. 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
- Art. 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
- Art. 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
- Art. 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
- Abschnitt V Vermögensanrechnung
- Art. 26 Umfang der Vermögensanrechnung
- Art. 27 Vermögensbegriff
- Art. 28 Wertbestimmung des Vermögens
- Art. 29 Freibeträge vom Vermögen
- Art. 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag
- Abschnitt VI
- Art. 35 Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
- Abschnitt VII Vorausleistung und Anspruchsübergang
- Art. 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
- Art. 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen
- Art. 38 Übergang von anderen Ansprüchen
- Abschnitt VIII Organisation
- Art. 39 Auftragsverwaltung
- Art. 40 Ämter für Ausbildungsförderung
- Art. 40a Landesämter für Ausbildungsförderung
- Art. 41 Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
- Art. 42 (weggefallen)
- Art. 43 (weggefallen)
- Art. 44 Beirat für Ausbildungsförderung
- Abschnitt IX Verfahren
- Art. 45 Örtliche Zuständigkeit
- Art. 45a Wechsel in der Zuständigkeit
- Art. 46 Antrag
- Art. 47 Auskunftspflichten
- Art. 47a Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern
- Art. 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten
- Art. 49 Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
- Art. 50 Bescheid
- Art. 51 Zahlweise
- Art. 52 (weggefallen)
- Art. 53 Änderung des Bescheides
- Art. 54 Rechtsweg
- Art. 55 Statistik
- Abschnitt X Studienstarthilfe
- Art. 56 Leistungsberechtigte, Verfahren, Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
- Art. 56a Förderungsart und Umfang; Datenabgleich
- Art. 56b Nichtanrechnung
- Abschnitt XI
- Art. 57 Aufbringung der Mittel
- Abschnitt XII Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 58 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 59 Verordnungsermächtigung für Fälle bundesweiter Notlagen
- Art. 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
- Art. 61 Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung
- Art. 63 (weggefallen)
- Art. 64 (weggefallen)
- Art. 65 Weitergeltende Vorschriften
- Art. 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung
- Art. 66b Übergangsvorschrift aus Anlass des Endes des Übergangszeitraums nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
- Art. 68 Inkrafttreten