DE · AZRG
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Inhoud
- Kapitel 1 Registerbehörde und Zweck des Registers
- Art. 1 Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers
- Abschnitt 1 Anlaß der Speicherung, Inhalt
- Art. 2 Anlaß der Speicherung
- Art. 3 Allgemeiner Inhalt
- Art. 4 Übermittlungssperren
- Art. 5 Suchvermerke
- Abschnitt 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
- Art. 6 Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
- Art. 7 Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
- Art. 8 Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
- Art. 8a Datenabgleich
- Art. 9 Aufzeichnungspflicht bei Speicherung
- Unterabschnitt 1 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
- Art. 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
- Art. 11 Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
- Art. 12 Gruppenauskunft
- Art. 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
- Art. 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
- Art. 15 Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz
- Art. 15a Automatisierte Datenübermittlung
- Art. 16 Datenübermittlung an Gerichte
- Art. 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
- Art. 17a Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- Art. 17b Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
- Art. 18 Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
- Art. 18a Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen
- Art. 18b Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
- Art. 18c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden
- Art. 18d Datenübermittlung an die Jugendämter, die Unterhaltsvorschussstellen und die Elterngeldstellen
- Art. 18e Datenübermittlung an die Meldebehörden
- Art. 18f Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion und die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
- Art. 18g Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung
- Art. 19 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
- Art. 20 Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
- Art. 21 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren
- Art. 21a Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
- Art. 22 Abruf im automatisierten Verfahren
- Art. 23 Statistische Aufbereitung der Daten
- Art. 23a Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik
- Art. 24 Planungsdaten
- Art. 24a Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
- Unterabschnitt 2 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
- Art. 25 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
- Art. 26 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- Art. 26a Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG
- Art. 27 Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
- Kapitel 3 Visadatei
- Art. 28 Anlaß der Speicherung
- Art. 29 Inhalt
- Art. 30 Übermittelnde Stellen
- Art. 31 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
- Art. 32 Dritte, an die Daten übermittelt werden
- Art. 33 Abruf im automatisierten Verfahren
- Kapitel 4 Rechte der betroffenen Person
- Art. 34 Auskunft an die betroffene Person; Datenschutzcockpit
- Art. 34a Datenschutzrechtliche Kontrolle
- Kapitel 5 Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung
- Art. 35 Berichtigung
- Art. 36 Löschung
- Art. 37 Einschränkung der Verarbeitung
- Art. 38 Unterrichtung beteiligter Stellen
- Kapitel 6 Weitere Behörden
- Art. 39 Aufsichtsbehörden
- Kapitel 7 Schlußvorschriften
- Art. 40 Rechtsverordnungen
- Art. 41 Verwaltungsvorschriften
- Art. 42 Strafvorschriften
- Art. 43 Aufhebung von Rechtsvorschriften
- Art. 44 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren