AVV · Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis
AVV Art. 1Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für 1.
die Bezeichnung von Abfällen,
2.
die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit.
AVV · Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis
Diese Verordnung gilt für 1.
die Bezeichnung von Abfällen,
2.
die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit.