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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten

Van kracht105 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. Abschnitt 1 Ausbildung
  2. Art. 1 Inhalt der Ausbildung
  3. Art. 2 Gliederung der Ausbildung
  4. Art. 3 Theoretischer und praktischer Unterricht
  5. Art. 4 Praktische Ausbildung
  6. Art. 5 Dauer und Inhalt des Pflegepraktikums
  7. Art. 6 Nachtarbeit
  8. Art. 7 Noten für praktische Einsätze
  9. Art. 8 Jahreszeugnisse
  10. Art. 9 Qualifikation der Praxisanleitung
  11. Art. 10 Praxisbegleitung
  12. Art. 11 Inhalt der Kooperationsverträge
  13. Unterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
  14. Art. 12 Bestandteile der staatlichen Prüfung
  15. Art. 13 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
  16. Art. 14 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
  17. Art. 15 Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
  18. Art. 16 Teilnahme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an Teilen der staatlichen Prüfung
  19. Art. 17 Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
  20. Art. 18 Zulassung zur staatlichen Prüfung
  21. Art. 19 Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
  22. Art. 20 Prüfungsort der staatlichen Prüfung
  23. Art. 21 Nachteilsausgleich
  24. Art. 22 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
  25. Art. 23 Versäumnisfolgen
  26. Art. 24 Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
  27. Art. 25 Niederschrift
  28. Art. 26 Vornoten
  29. Art. 27 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
  30. Unterabschnitt 2 Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
  31. Art. 28 Inhalt des schriftlichen Teils
  32. Art. 29 Durchführung des schriftlichen Teils
  33. Art. 30 Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit
  34. Art. 31 Bestehen des schriftlichen Teils
  35. Art. 32 Wiederholung von Aufsichtsarbeiten
  36. Art. 33 Note für den schriftlichen Teil
  37. Unterabschnitt 3 Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
  38. Art. 34 Inhalt des mündlichen Teils
  39. Art. 35 Durchführung des mündlichen Teils
  40. Art. 36 Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
  41. Art. 37 Bestehen des mündlichen Teils
  42. Art. 38 Wiederholung des mündlichen Teils
  43. Unterabschnitt 4 Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
  44. Art. 39 Inhalt des praktischen Teils
  45. Art. 40 Durchführung des praktischen Teils
  46. Art. 41 Bestandteile des praktischen Teils und Dauer
  47. Art. 42 Benotung und Note für die im praktischen Teil erbrachte Leistung
  48. Art. 43 Bestehen des praktischen Teils
  49. Art. 44 Wiederholung des praktischen Teils und zusätzlicher Praxiseinsatz
  50. Unterabschnitt 5 Abschluss des Prüfungsverfahrens
  51. Art. 45 Gesamtnote der staatlichen Prüfung
  52. Art. 46 Bestehen der staatlichen Prüfung
  53. Art. 47 Zeugnis über die staatliche Prüfung
  54. Art. 48 Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung
  55. Art. 49 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
  56. Teil 2 Erlaubnisurkunde
  57. Art. 50 Ausstellung der Erlaubnisurkunde
  58. Abschnitt 1 Verfahren
  59. Art. 51 Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
  60. Art. 52 Erforderliche Unterlagen
  61. Art. 53 Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
  62. Art. 54 Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
  63. Unterabschnitt 1 Eignungsprüfung
  64. Art. 55 Zweck der Eignungsprüfung
  65. Art. 56 Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
  66. Art. 57 Inhalt der Eignungsprüfung
  67. Art. 58 Prüfungsort der Eignungsprüfung
  68. Art. 59 Durchführung der Eignungsprüfung
  69. Art. 60 Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung
  70. Art. 61 Wiederholung
  71. Art. 62 Bescheinigung
  72. Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang
  73. Art. 63 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
  74. Art. 64 Durchführung des Anpassungslehrgangs
  75. Art. 65 Bescheinigung
  76. Unterabschnitt 1 Kenntnisprüfung
  77. Art. 66 Zweck der Kenntnisprüfung
  78. Art. 67 Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
  79. Art. 68 Bestandteile
  80. Art. 69 Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  81. Art. 70 Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  82. Art. 71 Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  83. Art. 72 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  84. Art. 73 Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  85. Art. 74 Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  86. Art. 75 Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  87. Art. 76 Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  88. Art. 77 Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  89. Art. 78 Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  90. Art. 79 Bestehen der Kenntnisprüfung
  91. Art. 80 Bescheinigung
  92. Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang
  93. Art. 81 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
  94. Art. 82 Durchführung des Anpassungslehrgangs
  95. Art. 83 Durchführung und Inhalt des Abschlussgesprächs
  96. Art. 84 Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs
  97. Art. 85 Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs
  98. Art. 86 Bescheinigung
  99. Abschnitt 4 Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
  100. Art. 87 Nachweise der Zuverlässigkeit
  101. Art. 88 Nachweise der gesundheitlichen Eignung
  102. Art. 89 Aktualität von Nachweisen
  103. Abschnitt 5 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  104. Art. 90 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
  105. Abschnitt 1 Ziel und Verfahren der Nachprüfung
  106. Art. 91 Ziel der Nachprüfung
  107. Art. 92 Zulassung zur Nachprüfung
  108. Art. 93 Bestandteile der Nachprüfung
  109. Art. 94 Durchführung und Inhalt der Nachprüfung
  110. Abschnitt 2 Praktischer Teil der Nachprüfung
  111. Art. 95 Praktischer Teil der Nachprüfung
  112. Art. 96 Durchführung des praktischen Teils der Nachprüfung
  113. Art. 97 Bestandteile des praktischen Teils und Dauer der Nachprüfung
  114. Art. 98 Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Nachprüfung
  115. Art. 99 Wiederholung des praktischen Teils der Nachprüfung
  116. Abschnitt 3 Mündlicher Teil der Nachprüfung
  117. Art. 100 Mündlicher Teil der Nachprüfung
  118. Art. 101 Durchführung des mündlichen Teils der Nachprüfung
  119. Art. 102 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Nachprüfung
  120. Art. 103 Wiederholung des mündlichen Teils der Nachprüfung
  121. Abschnitt 4 Abschluss des Nachprüfungsverfahrens
  122. Art. 104 Bestehen der Nachprüfung
  123. Art. 105 Bescheinigung