DE · ATA-OTA-APrV
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
Inhoud
- Abschnitt 1 Ausbildung
- Art. 1 Inhalt der Ausbildung
- Art. 2 Gliederung der Ausbildung
- Art. 3 Theoretischer und praktischer Unterricht
- Art. 4 Praktische Ausbildung
- Art. 5 Dauer und Inhalt des Pflegepraktikums
- Art. 6 Nachtarbeit
- Art. 7 Noten für praktische Einsätze
- Art. 8 Jahreszeugnisse
- Art. 9 Qualifikation der Praxisanleitung
- Art. 10 Praxisbegleitung
- Art. 11 Inhalt der Kooperationsverträge
- Unterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
- Art. 12 Bestandteile der staatlichen Prüfung
- Art. 13 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
- Art. 14 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
- Art. 15 Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
- Art. 16 Teilnahme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an Teilen der staatlichen Prüfung
- Art. 17 Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
- Art. 18 Zulassung zur staatlichen Prüfung
- Art. 19 Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
- Art. 20 Prüfungsort der staatlichen Prüfung
- Art. 21 Nachteilsausgleich
- Art. 22 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
- Art. 23 Versäumnisfolgen
- Art. 24 Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
- Art. 25 Niederschrift
- Art. 26 Vornoten
- Art. 27 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
- Unterabschnitt 2 Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
- Art. 28 Inhalt des schriftlichen Teils
- Art. 29 Durchführung des schriftlichen Teils
- Art. 30 Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit
- Art. 31 Bestehen des schriftlichen Teils
- Art. 32 Wiederholung von Aufsichtsarbeiten
- Art. 33 Note für den schriftlichen Teil
- Unterabschnitt 3 Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
- Art. 34 Inhalt des mündlichen Teils
- Art. 35 Durchführung des mündlichen Teils
- Art. 36 Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
- Art. 37 Bestehen des mündlichen Teils
- Art. 38 Wiederholung des mündlichen Teils
- Unterabschnitt 4 Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
- Art. 39 Inhalt des praktischen Teils
- Art. 40 Durchführung des praktischen Teils
- Art. 41 Bestandteile des praktischen Teils und Dauer
- Art. 42 Benotung und Note für die im praktischen Teil erbrachte Leistung
- Art. 43 Bestehen des praktischen Teils
- Art. 44 Wiederholung des praktischen Teils und zusätzlicher Praxiseinsatz
- Unterabschnitt 5 Abschluss des Prüfungsverfahrens
- Art. 45 Gesamtnote der staatlichen Prüfung
- Art. 46 Bestehen der staatlichen Prüfung
- Art. 47 Zeugnis über die staatliche Prüfung
- Art. 48 Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung
- Art. 49 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
- Teil 2 Erlaubnisurkunde
- Art. 50 Ausstellung der Erlaubnisurkunde
- Abschnitt 1 Verfahren
- Art. 51 Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
- Art. 52 Erforderliche Unterlagen
- Art. 53 Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
- Art. 54 Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
- Unterabschnitt 1 Eignungsprüfung
- Art. 55 Zweck der Eignungsprüfung
- Art. 56 Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
- Art. 57 Inhalt der Eignungsprüfung
- Art. 58 Prüfungsort der Eignungsprüfung
- Art. 59 Durchführung der Eignungsprüfung
- Art. 60 Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung
- Art. 61 Wiederholung
- Art. 62 Bescheinigung
- Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang
- Art. 63 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
- Art. 64 Durchführung des Anpassungslehrgangs
- Art. 65 Bescheinigung
- Unterabschnitt 1 Kenntnisprüfung
- Art. 66 Zweck der Kenntnisprüfung
- Art. 67 Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
- Art. 68 Bestandteile
- Art. 69 Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 70 Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 71 Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 72 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 73 Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 74 Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 75 Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 76 Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 77 Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 78 Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- Art. 79 Bestehen der Kenntnisprüfung
- Art. 80 Bescheinigung
- Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang
- Art. 81 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
- Art. 82 Durchführung des Anpassungslehrgangs
- Art. 83 Durchführung und Inhalt des Abschlussgesprächs
- Art. 84 Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs
- Art. 85 Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs
- Art. 86 Bescheinigung
- Abschnitt 4 Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
- Art. 87 Nachweise der Zuverlässigkeit
- Art. 88 Nachweise der gesundheitlichen Eignung
- Art. 89 Aktualität von Nachweisen
- Abschnitt 5 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Art. 90 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
- Abschnitt 1 Ziel und Verfahren der Nachprüfung
- Art. 91 Ziel der Nachprüfung
- Art. 92 Zulassung zur Nachprüfung
- Art. 93 Bestandteile der Nachprüfung
- Art. 94 Durchführung und Inhalt der Nachprüfung
- Abschnitt 2 Praktischer Teil der Nachprüfung
- Art. 95 Praktischer Teil der Nachprüfung
- Art. 96 Durchführung des praktischen Teils der Nachprüfung
- Art. 97 Bestandteile des praktischen Teils und Dauer der Nachprüfung
- Art. 98 Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Nachprüfung
- Art. 99 Wiederholung des praktischen Teils der Nachprüfung
- Abschnitt 3 Mündlicher Teil der Nachprüfung
- Art. 100 Mündlicher Teil der Nachprüfung
- Art. 101 Durchführung des mündlichen Teils der Nachprüfung
- Art. 102 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Nachprüfung
- Art. 103 Wiederholung des mündlichen Teils der Nachprüfung
- Abschnitt 4 Abschluss des Nachprüfungsverfahrens
- Art. 104 Bestehen der Nachprüfung
- Art. 105 Bescheinigung