ArbnErfG · Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
ArbnErfG Art. 38Klage auf angemessene Vergütung
6. Gerichtliches Verfahren
Besteht Streit über die Höhe der Vergütung, so kann die Klage auch auf Zahlung eines vom Gericht zu bestimmenden angemessenen Betrages gerichtet werden.