ALG · Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG Art. 47Berechnungsgrundsätze
Dritter Unterabschnitt Berechnungsgrundsätze
Die Berechnungsgrundsätze der §§ 121 bis 123 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend.
ALG · Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Dritter Unterabschnitt Berechnungsgrundsätze
Die Berechnungsgrundsätze der §§ 121 bis 123 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend.