DE · ALehrV
Verordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Inhoud
- Art. 1 Geltungsbereich; Verhältnis zu besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen
- Art. 2 Anwendungsbestimmung; Fortgeltung von Lehrverpflichtungsrichtlinien
- Art. 3 Umfang der Jahreslehrverpflichtung; Anrechnung von Leistungen
- Art. 4 Anrechnung von Lehrveranstaltungsstunden
- Art. 5 Anrechnung von Leistungen zur Abnahme laufbahnrechtlicher Prüfungsleistungen
- Art. 6 Nichtanrechnung lehrimmanenter Nebenpflichten
- Art. 7 Ermäßigungen der Jahreslehrverpflichtung für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie für weitere Aufgaben und Funktionen in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- Art. 8 Anrechnung für Sonderaufträge
- Art. 9 Ermäßigungen für Aufgaben im öffentlichen Interesse außerhalb der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- Art. 10 Ermäßigungen bei Schwerbehinderung
- Art. 11 Weitere Anrechnungen
- Art. 12 Evaluierung
- Art. 13 Inkrafttreten