DE · AktG
Aktiengesetz
Inhoud
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Wesen der Aktiengesellschaft
- Art. 2 Gründerzahl
- Art. 3 Formkaufmann. Börsennotierung
- Art. 4 Firma
- Art. 5 Sitz
- Art. 6 Grundkapital
- Art. 7 Mindestnennbetrag des Grundkapitals
- Art. 8 Form und Mindestbeträge der Aktien
- Art. 9 Ausgabebetrag der Aktien
- Art. 10 Aktien und Zwischenscheine
- Art. 11 Aktien besonderer Gattung
- Art. 12 Stimmrecht
- Art. 13 Unterzeichnung der Aktien
- Art. 14 Zuständigkeit
- Art. 15 Verbundene Unternehmen
- Art. 16 In Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen
- Art. 17 Abhängige und herrschende Unternehmen
- Art. 18 Konzern und Konzernunternehmen
- Art. 19 Wechselseitig beteiligte Unternehmen
- Art. 20 Mitteilungspflichten
- Art. 21 Mitteilungspflichten der Gesellschaft
- Art. 22 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen
- Zweiter Teil Gründung der Gesellschaft
- Art. 23 Feststellung der Satzung
- Art. 25 Bekanntmachungen der Gesellschaft
- Art. 26 Sondervorteile. Gründungsaufwand
- Art. 27 Sacheinlagen, Sachübernahmen; Rückzahlung von Einlagen
- Art. 28 Gründer
- Art. 29 Errichtung der Gesellschaft
- Art. 30 Bestellung des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Abschlußprüfers
- Art. 31 Bestellung des Aufsichtsrats bei Sachgründung
- Art. 32 Gründungsbericht
- Art. 33 Gründungsprüfung. Allgemeines
- Art. 33a Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
- Art. 34 Umfang der Gründungsprüfung
- Art. 35 Meinungsverschiedenheiten zwischen Gründern und Gründungsprüfern. Vergütung und Auslagen der Gründungsprüfer
- Art. 36 Anmeldung der Gesellschaft
- Art. 36a Leistung der Einlagen
- Art. 37 Inhalt der Anmeldung
- Art. 37a Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
- Art. 38 Prüfung durch das Gericht
- Art. 39 Inhalt der Eintragung
- Art. 40 (weggefallen)
- Art. 41 Handeln im Namen der Gesellschaft vor der Eintragung. Verbotene Aktienausgabe
- Art. 42 Einpersonen-Gesellschaft
- Art. 45 Sitzverlegung
- Art. 46 Verantwortlichkeit der Gründer
- Art. 47 Verantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern
- Art. 48 Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats
- Art. 49 Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer
- Art. 50 Verzicht und Vergleich
- Art. 51 Verjährung der Ersatzansprüche
- Art. 52 Nachgründung
- Art. 53 Ersatzansprüche bei der Nachgründung
- Dritter Teil Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
- Art. 53a Gleichbehandlung der Aktionäre
- Art. 54 Hauptverpflichtung der Aktionäre
- Art. 55 Nebenverpflichtungen der Aktionäre
- Art. 56 Keine Zeichnung eigener Aktien. Aktienübernahme für Rechnung der Gesellschaft oder durch ein abhängiges oder in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen
- Art. 57 Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen
- Art. 58 Verwendung des Jahresüberschusses
- Art. 59 Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn
- Art. 60 Gewinnverteilung
- Art. 61 Vergütung von Nebenleistungen
- Art. 62 Haftung der Aktionäre beim Empfang verbotener Leistungen
- Art. 63 Folgen nicht rechtzeitiger Einzahlung
- Art. 64 Ausschluß säumiger Aktionäre
- Art. 65 Zahlungspflicht der Vormänner
- Art. 66 Keine Befreiung der Aktionäre von ihren Leistungspflichten
- Art. 67 Eintragung im Aktienregister
- Art. 67a Übermittlung von Informationen über Unternehmensereignisse; Begriffsbestimmungen
- Art. 67b Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre
- Art. 67c Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Gesellschaft; Nachweis des Anteilsbesitzes
- Art. 67d Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären
- Art. 67e Verarbeitung und Berichtigung personenbezogener Daten der Aktionäre
- Art. 67f Kosten; Verordnungsermächtigung
- Art. 68 Übertragung von Namensaktien. Vinkulierung
- Art. 69 Rechtsgemeinschaft an einer Aktie
- Art. 70 Berechnung der Aktienbesitzzeit
- Art. 71 Erwerb eigener Aktien
- Art. 71a Umgehungsgeschäfte
- Art. 71b Rechte aus eigenen Aktien
- Art. 71c Veräußerung und Einziehung eigener Aktien
- Art. 71d Erwerb eigener Aktien durch Dritte
- Art. 71e Inpfandnahme eigener Aktien
- Art. 72 Kraftloserklärung von Aktien im Aufgebotsverfahren
- Art. 73 Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft
- Art. 74 Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine
- Art. 75 Neue Gewinnanteilscheine
- Erster Abschnitt Vorstand
- Art. 76 Leitung der Aktiengesellschaft
- Art. 77 Geschäftsführung
- Art. 78 Vertretung
- Art. 79 (weggefallen)
- Art. 80 Angaben auf Geschäftsbriefen
- Art. 81 Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis seiner Mitglieder
- Art. 82 Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis
- Art. 83 Vorbereitung und Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Art. 84 Bestellung und Abberufung des Vorstands
- Art. 85 Bestellung durch das Gericht
- Art. 86
- Art. 87 Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder
- Art. 87a Vergütungssystem börsennotierter Gesellschaften
- Art. 88 Wettbewerbsverbot
- Art. 89 Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder
- Art. 90 Berichte an den Aufsichtsrat
- Art. 91 Organisation. Buchführung
- Art. 92 Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
- Art. 93 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
- Art. 94 Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern
- Zweiter Abschnitt Aufsichtsrat
- Art. 95 Zahl der Aufsichtsratsmitglieder
- Art. 96 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- Art. 97 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- Art. 98 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- Art. 99 Verfahren
- Art. 100 Persönliche Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder
- Art. 101 Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
- Art. 102 Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder
- Art. 103 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder
- Art. 104 Bestellung durch das Gericht
- Art. 105 Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat
- Art. 106 Bekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat
- Art. 107 Innere Ordnung des Aufsichtsrats
- Art. 108 Beschlußfassung des Aufsichtsrats
- Art. 109 Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
- Art. 110 Einberufung des Aufsichtsrats
- Art. 111 Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats
- Art. 111a Geschäfte mit nahestehenden Personen
- Art. 111b Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen
- Art. 111c Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen
- Art. 112 Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern
- Art. 113 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
- Art. 114 Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern
- Art. 115 Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder
- Art. 116 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
- Dritter Abschnitt Benutzung des Einflusses auf die Gesellschaft
- Art. 117 Schadenersatzpflicht
- Erster Unterabschnitt Rechte der Hauptversammlung
- Art. 118 Allgemeines
- Art. 118a Virtuelle Hauptversammlung
- Art. 119 Rechte der Hauptversammlung
- Art. 120 Entlastung
- Art. 120a Votum zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht
- Zweiter Unterabschnitt Einberufung der Hauptversammlung
- Art. 121 Allgemeines
- Art. 122 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit
- Art. 123 Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis
- Art. 124 Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen; Vorschläge zur Beschlussfassung
- Art. 124a Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
- Art. 125 Mitteilungen für die Aktionäre und an Aufsichtsratsmitglieder
- Art. 126 Anträge von Aktionären
- Art. 127 Wahlvorschläge von Aktionären
- Art. 127a Aktionärsforum
- Dritter Unterabschnitt Verhandlungsniederschrift. Auskunftsrecht
- Art. 129 Geschäftsordnung; Verzeichnis der Teilnehmer; Nachweis der Stimmzählung
- Art. 130 Niederschrift
- Art. 130a Stellungnahme- und Rederecht bei virtuellen Hauptversammlungen
- Art. 131 Auskunftsrecht des Aktionärs
- Art. 132 Gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht
- Vierter Unterabschnitt Stimmrecht
- Art. 133 Grundsatz der einfachen Stimmenmehrheit
- Art. 134 Stimmrecht
- Art. 134a Begriffsbestimmungen; Anwendungsbereich
- Art. 134b Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht, Abstimmungsverhalten
- Art. 134c Offenlegungspflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern
- Art. 134d Offenlegungspflichten der Stimmrechtsberater
- Art. 135 Ausübung des Stimmrechts durch Intermediäre und geschäftsmäßig Handelnde
- Art. 135a Mehrstimmrechtsaktien
- Art. 136 Ausschluß des Stimmrechts
- Art. 137 Abstimmung über Wahlvorschläge von Aktionären
- Fünfter Unterabschnitt Sonderbeschluß
- Art. 138 Gesonderte Versammlung. Gesonderte Abstimmung
- Sechster Unterabschnitt Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
- Art. 139 Wesen
- Art. 140 Rechte der Vorzugsaktionäre
- Art. 141 Aufhebung oder Beschränkung des Vorzugs
- Siebenter Unterabschnitt Sonderprüfung. Geltendmachung von Ersatzansprüchen
- Art. 142 Bestellung der Sonderprüfer
- Art. 143 Auswahl der Sonderprüfer
- Art. 144 Verantwortlichkeit der Sonderprüfer
- Art. 145 Rechte der Sonderprüfer. Prüfungsbericht
- Art. 146 Kosten
- Art. 147 Geltendmachung von Ersatzansprüchen
- Art. 148 Klagezulassungsverfahren
- Art. 149 Bekanntmachungen zur Haftungsklage
- Erster Abschnitt Jahresabschluss und Lagebericht; Entsprechenserklärung und Vergütungsbericht
- Art. 150 Gesetzliche Rücklage. Kapitalrücklage
- Art. 152 Vorschriften zur Bilanz
- Art. 158 Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung
- Art. 159
- Art. 160 Vorschriften zum Anhang
- Art. 161 Erklärung zum Corporate Governance Kodex
- Art. 162 Vergütungsbericht
- Zweiter Unterabschnitt Prüfung durch den Aufsichtsrat
- Art. 170 Vorlage an den Aufsichtsrat
- Art. 171 Prüfung durch den Aufsichtsrat
- Erster Unterabschnitt Feststellung des Jahresabschlusses
- Art. 172 Feststellung durch Vorstand und Aufsichtsrat
- Art. 173 Feststellung durch die Hauptversammlung
- Zweiter Unterabschnitt Gewinnverwendung
- Art. 174
- Dritter Unterabschnitt Ordentliche Hauptversammlung
- Art. 175 Einberufung
- Art. 176 Vorlagen. Anwesenheit des Abschlußprüfers
- Vierter Abschnitt Bekanntmachung des Jahresabschlusses
- Art. 177
- Art. 178
- Erster Abschnitt Satzungsänderung
- Art. 179 Beschluß der Hauptversammlung
- Art. 179a Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens
- Art. 180 Zustimmung der betroffenen Aktionäre
- Art. 181 Eintragung der Satzungsänderung
- Erster Unterabschnitt Kapitalerhöhung gegen Einlagen
- Art. 182 Voraussetzungen
- Art. 183 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
- Art. 183a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
- Art. 184 Anmeldung des Beschlusses
- Art. 185 Zeichnung der neuen Aktien
- Art. 186 Bezugsrecht
- Art. 187 Zusicherung von Rechten auf den Bezug neuer Aktien
- Art. 188 Anmeldung und Eintragung der Durchführung
- Art. 189 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
- Art. 190 (weggefallen)
- Art. 191 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen
- Zweiter Unterabschnitt Bedingte Kapitalerhöhung
- Art. 192 Voraussetzungen
- Art. 193 Erfordernisse des Beschlusses
- Art. 194 Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
- Art. 195 Anmeldung des Beschlusses
- Art. 196 (weggefallen)
- Art. 197 Verbotene Aktienausgabe
- Art. 198 Bezugserklärung
- Art. 199 Ausgabe der Bezugsaktien
- Art. 200 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
- Art. 201 Anmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien
- Dritter Unterabschnitt Genehmigtes Kapital
- Art. 202 Voraussetzungen
- Art. 203 Ausgabe der neuen Aktien
- Art. 204 Bedingungen der Aktienausgabe
- Art. 205 Ausgabe gegen Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
- Art. 206 Verträge über Sacheinlagen vor Eintragung der Gesellschaft
- Vierter Unterabschnitt Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- Art. 207 Voraussetzungen
- Art. 208 Umwandlungsfähigkeit von Kapital- und Gewinnrücklagen
- Art. 209 Zugrunde gelegte Bilanz
- Art. 210 Anmeldung und Eintragung des Beschlusses
- Art. 211 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
- Art. 212 Aus der Kapitalerhöhung Berechtigte
- Art. 213 Teilrechte
- Art. 214 Aufforderung an die Aktionäre
- Art. 215 Eigene Aktien. Teileingezahlte Aktien
- Art. 216 Wahrung der Rechte der Aktionäre und Dritter
- Art. 217 Beginn der Gewinnbeteiligung
- Art. 218 Bedingtes Kapital
- Art. 219 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen
- Art. 220 Wertansätze
- Fünfter Unterabschnitt Wandelschuldverschreibungen. Gewinnschuldverschreibungen
- Art. 221
- Erster Unterabschnitt Ordentliche Kapitalherabsetzung
- Art. 222 Voraussetzungen
- Art. 223 Anmeldung des Beschlusses
- Art. 224 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
- Art. 225 Gläubigerschutz
- Art. 226 Kraftloserklärung von Aktien
- Art. 227 Anmeldung der Durchführung
- Art. 228 Herabsetzung unter den Mindestnennbetrag
- Zweiter Unterabschnitt Vereinfachte Kapitalherabsetzung
- Art. 229 Voraussetzungen
- Art. 230 Verbot von Zahlungen an die Aktionäre
- Art. 231 Beschränkte Einstellung in die Kapitalrücklage und in die gesetzliche Rücklage
- Art. 232 Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage bei zu hoch angenommenen Verlusten
- Art. 233 Gewinnausschüttung. Gläubigerschutz
- Art. 234 Rückwirkung der Kapitalherabsetzung
- Art. 235 Rückwirkung einer gleichzeitigen Kapitalerhöhung
- Art. 236 Offenlegung
- Dritter Unterabschnitt Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien
- Art. 237 Voraussetzungen
- Art. 238 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
- Art. 239 Anmeldung der Durchführung
- Vierter Unterabschnitt Ausweis der Kapitalherabsetzung
- Art. 240
- Erster Unterabschnitt Allgemeines
- Art. 241 Nichtigkeitsgründe
- Art. 242 Heilung der Nichtigkeit
- Art. 243 Anfechtungsgründe
- Art. 244 Bestätigung anfechtbarer Hauptversammlungsbeschlüsse*.
- Art. 245 Anfechtungsbefugnis
- Art. 246 Anfechtungsklage
- Art. 246a Freigabeverfahren
- Art. 247 Streitwert
- Art. 248 Urteilswirkung
- Art. 248a Bekanntmachungen zur Anfechtungsklage
- Art. 249 Nichtigkeitsklage
- Zweiter Unterabschnitt Nichtigkeit bestimmter Hauptversammlungsbeschlüsse
- Art. 250 Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
- Art. 251 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
- Art. 252 Urteilswirkung
- Art. 253 Nichtigkeit des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns
- Art. 254 Anfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns
- Art. 255 Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen
- Art. 255a Gewährung zusätzlicher Aktien
- Art. 255b Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien
- Zweiter Abschnitt Nichtigkeit des festgestellten Jahresabschlusses
- Art. 256 Nichtigkeit
- Art. 257 Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung
- Dritter Abschnitt Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Art. 258 Bestellung der Sonderprüfer
- Art. 259 Prüfungsbericht. Abschließende Feststellungen
- Art. 260 Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer
- Art. 261 Entscheidung über den Ertrag auf Grund höherer Bewertung
- Art. 261a Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Erster Unterabschnitt Auflösungsgründe und Anmeldung
- Art. 262 Auflösungsgründe
- Art. 263 Anmeldung und Eintragung der Auflösung
- Zweiter Unterabschnitt Abwicklung
- Art. 264 Notwendigkeit der Abwicklung
- Art. 265 Abwickler
- Art. 266 Anmeldung der Abwickler
- Art. 267 Aufruf der Gläubiger
- Art. 268 Pflichten der Abwickler
- Art. 269 Vertretung durch die Abwickler
- Art. 270 Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß und Lagebericht
- Art. 271 Verteilung des Vermögens
- Art. 272 Gläubigerschutz
- Art. 273 Schluß der Abwicklung
- Art. 274 Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft
- Zweiter Abschnitt Nichtigerklärung der Gesellschaft
- Art. 275 Klage auf Nichtigerklärung
- Art. 276 Heilung von Mängeln
- Art. 277 Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit
- Zweites Buch Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Art. 278 Wesen der Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Art. 279 Firma
- Art. 280 Feststellung der Satzung. Gründer
- Art. 281 Inhalt der Satzung
- Art. 282 Eintragung der persönlich haftenden Gesellschafter
- Art. 283 Persönlich haftende Gesellschafter
- Art. 284 Wettbewerbsverbot
- Art. 285 Hauptversammlung
- Art. 286 Jahresabschluß. Lagebericht
- Art. 287 Aufsichtsrat
- Art. 288 Entnahmen der persönlich haftenden Gesellschafter. Kreditgewährung
- Art. 289 Auflösung
- Art. 290 Abwicklung
- Erster Abschnitt Arten von Unternehmensverträgen
- Art. 291 Beherrschungsvertrag. Gewinnabführungsvertrag
- Art. 292 Andere Unternehmensverträge
- Zweiter Abschnitt Abschluß, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen
- Art. 293 Zustimmung der Hauptversammlung
- Art. 293a Bericht über den Unternehmensvertrag
- Art. 293b Prüfung des Unternehmensvertrags
- Art. 293c Bestellung der Vertragsprüfer
- Art. 293d Auswahl, Stellung und Verantwortlichkeit der Vertragsprüfer
- Art. 293e Prüfungsbericht
- Art. 293f Vorbereitung der Hauptversammlung
- Art. 293g Durchführung der Hauptversammlung
- Art. 294 Eintragung. Wirksamwerden
- Art. 295 Änderung
- Art. 296 Aufhebung
- Art. 297 Kündigung
- Art. 298 Anmeldung und Eintragung
- Art. 299 Ausschluß von Weisungen
- Dritter Abschnitt Sicherung der Gesellschaft und der Gläubiger
- Art. 300 Gesetzliche Rücklage
- Art. 301 Höchstbetrag der Gewinnabführung
- Art. 302 Verlustübernahme
- Art. 303 Gläubigerschutz
- Vierter Abschnitt Sicherung der außenstehenden Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
- Art. 304 Angemessener Ausgleich
- Art. 305 Abfindung
- Art. 306
- Art. 307 Vertragsbeendigung zur Sicherung außenstehender Aktionäre
- Erster Abschnitt Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Bestehen eines Beherrschungsvertrags
- Art. 308 Leitungsmacht
- Art. 309 Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter des herrschenden Unternehmens
- Art. 310 Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft
- Zweiter Abschnitt Verantwortlichkeit bei Fehlen eines Beherrschungsvertrags
- Art. 311 Schranken des Einflusses
- Art. 312 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
- Art. 313 Prüfung durch den Abschlußprüfer
- Art. 314 Prüfung durch den Aufsichtsrat
- Art. 315 Sonderprüfung
- Art. 316 Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag
- Art. 317 Verantwortlichkeit des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter
- Art. 318 Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft
- Dritter Teil Eingegliederte Gesellschaften
- Art. 319 Eingliederung
- Art. 320 Eingliederung durch Mehrheitsbeschluß
- Art. 320a Wirkungen der Eingliederung
- Art. 320b Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre
- Art. 321 Gläubigerschutz
- Art. 322 Haftung der Hauptgesellschaft
- Art. 323 Leitungsmacht der Hauptgesellschaft und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
- Art. 324 Gesetzliche Rücklage. Gewinnabführung. Verlustübernahme
- Art. 325
- Art. 326 Auskunftsrecht der Aktionäre der Hauptgesellschaft
- Art. 327 Ende der Eingliederung
- Vierter Teil Ausschluss von Minderheitsaktionären
- Art. 327a Übertragung von Aktien gegen Barabfindung
- Art. 327b Barabfindung
- Art. 327c Vorbereitung der Hauptversammlung
- Art. 327d Durchführung der Hauptversammlung
- Art. 327e Eintragung des Übertragungsbeschlusses
- Art. 327f Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
- Fünfter Teil Wechselseitig beteiligte Unternehmen
- Art. 328 Beschränkung der Rechte
- Sechster Teil Rechnungslegung im Konzern
- Art. 337
- Art. 338
- Erster Teil Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften
- Art. 393a Besetzung von Organen bei Aktiengesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
- Art. 394 Berichte der Aufsichtsratsmitglieder
- Art. 395 Verschwiegenheitspflicht
- Zweiter Teil Gerichtliche Auflösung
- Art. 396 Voraussetzungen
- Art. 397 Anordnungen bei der Auflösung
- Art. 398 Eintragung
- Dritter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften
- Art. 399 Falsche Angaben
- Art. 400 Unrichtige Darstellung
- Art. 401 Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
- Art. 402 Falsche Ausstellung von Berechtigungsnachweisen
- Art. 403 Verletzung der Berichtspflicht
- Art. 404 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- Art. 404a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen
- Art. 405 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 406 (weggefallen)
- Art. 407 Zwangsgelder
- Art. 407a Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle
- Art. 408 Strafbarkeit persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Art. 409 Geltung in Berlin
- Art. 410 Inkrafttreten