DE · AGMahnVordrV
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
Inhoud
- Art. 1 Vordrucke
- Art. 1a Beschriftung mittels Schreibprogramm
- Art. 2 Elektronisch ausfüllbarer und auslesbarer Vordruck
- Art. 3 Vordrucke zur Übermittlung als elektronisches Dokument
- Art. 4 Vordrucke zur Übermittlung als strukturierter Datensatz
- Art. 5 Gemeinsame Koordinierungsstelle; Bereitstellung von Vordrucken im Internet
- Art. 6 Angaben bei Verbraucherdarlehen und -finanzierungshilfen
- Art. 7 Inkrafttreten