AÜG · Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
AÜG Art. 20Evaluation
Die Anwendung dieses Gesetzes ist im Jahr 2020 zu evaluieren.
AÜG · Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
Die Anwendung dieses Gesetzes ist im Jahr 2020 zu evaluieren.