ÄApprO 2002 · Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprO 2002 Art. 40Approbationsurkunde
Fünfter Abschnitt Die Approbation
Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 14 zu dieser Verordnung ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.