ÄApprO 2002 · Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprO 2002 Art. 32Zeugnis
Dritter Unterabschnitt Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Über das Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 12 zu dieser Verordnung erteilt.